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steuerliche Udpates 2026
Entwicklungen im Steuerrecht
Steuertermine März 2026
| 10.03. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.03.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2026; ** für das I. Quartal 2026]
Steuertermine April 2026
| 10.04. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.04.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2026]
Steuertermine
10.12. / 15.12.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
12.01. / 15.01.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
10.02. / 13.02.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
16.02. / 19.02¹
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
10.03. / 13.03.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
10.04. / 13.04.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
11.05. / 15.05.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
15.05. / 18.05¹
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
10.06. / 15.06.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
10.07. / 13.07.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
10.08. / 13.08.¹
Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
17.08. / 20.08¹
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
10.09. / 14.09.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
12.10. / 15.10.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
TestTest
10.11. / 13.11.¹
- Umsatzsteuer²
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer
16.11. / 19.11.¹
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
¹ Zahlungsschonfrist; gilt grundsätzlich nicht für Scheck – und Barzahlungen
² Dauerfristverlängerung um einen Monat möglich
Kanzleifristen
Finanzbuchhaltung
bis zum 15. des Folgemonats (bei Dauerfristverlängerung)
Beleg-Upload in Unternehmen Online
Lohnbuchhaltung
Gehaltsempfänger: bis zum 15. des laufenden Monats
Lohnempfänger: bis zum 2. des Folgemonats
Einkommensteuererklärung
01.09. des Folgejahres
Belegupload in Meine Steuern
Jahresabschluss
01.09. des Folgejahres
in wirtschaftlichen Schwierigkeiten 6 Wochen im Voraus zur gesetzlichen Frist
Bitte beachten Sie, dass wir bei verspäteter Einreichung keine Gewähr für die fristgerechte Abgabe übernehmen.
